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Studieren ohne Abitur

Auf die Berufserfahrung kommt es an

Der Weg an die Uni führt nicht zwangsläufig über die Allgemeine Hochschulreife. Wer die Schule mit Mittlerer Reife verlassen hat, kann trotzdem studieren - vorausgesetzt er verfügt über ausreichend Berufserfahrung.

Mit dem Abitur stehen einem in Deutschland alle akademischen Möglichkeiten offen. Doch auch wer die vollen 13 (neuerdings 12) Schuljahre nicht durchgehalten hat, braucht den Traum vom Studieren nicht gleich zu begraben. Denn die Hochschulen öffnen sich heute verstärkt auch Menschen ohne Allgemeine Hochschulreife. Die gängigste Alternativen ist dabei die Fachhochschulreife, die aus einem schulischen und einem praktischen Teil besteht.

Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwirbt man normalerweise nach erfolgreichem Bestehen der 12. Klasse (G8: nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase) einer höheren Schule. Um danach studieren zu können, muss man aber noch den berufsbezogenen Teil absolvieren. Die Bundesländer fordern hier zumindest ein sechs- bis zwölfmonatiges Praktikum, wenn nicht gar eine abgeschlossene Berufsausbildung. Mit der FH-Reife kann man, wie der Name schon sagt, an allen Fachhochschulen, nicht aber an Universitäten studieren.

Studium für Berufspraktiker

Neuerdings gelangen aber auch junge Erwachsene, die die Schule mit Mittlerer Reife oder Hauptschulabschluss verlassen haben, über Umwege noch zum Studium. Voraussetzung: Sie haben inzwischen ausreichend Berufserfahrung gesammelt. Im März 2009 haben sich die Bundesländer hier auf einheitliche Standards geeinigt:

  • Bewerber mit erfolgreich abgeschlossener mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anerkanntem Fortbildungsabschluss (z.B. Handwerksmeister, Techniker oder Fachwirte) erhalten die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das heißt, sie können prinzipiell an jeder beliebigen Hochschule - egal ob Uni oder FH - jedes beliebige Fach studieren.
  • Bewerber mit Berufsausbildung, aber ohne Fortbildungsabschluss benötigen mindestens drei Jahre Berufspraxis, um die Hochschulzugangsberechtigung zu bekommen. Danach stehen ihnen aber nur Studiengänge offen, die zu ihrer beruflichen Vorbildung passen.

Über diese allgemeinen Kriterien hinaus sind je nach Bundesland manchmal aber noch andere Kriterien für die Zulassung zu erfüllen. Vorausgesetzt werden zum Beispiel ein Mindestalter, Mindestnoten beim Berufsabschluss oder der Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland. Andernorts müssen berufserfahrene Bewerber für die endgültige Zulassung vor Studienbeginn ihre fachliche Eignung in einer schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung an der Hochschule nachweisen. Alternativ ist auch ein einjähriges Probestudium möglich, nach dessen Ende entschieden wird, ob der Bewerber fortfahren darf. 

Mehr Infos

Die genauen Regelungen für den Hochschulzugang ohne Abitur kann man an den Hochschulen oder beim Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes erfragen.

Quelle: www.einstieg.com Newsletter vom 24.01.2012

 


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